Was sich mit der neuen Wegstreckenentschädigung für den Bau ändert
Der aktuelle Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe bedeutet ab 2023 auch eine neue Wegstreckenentschädigung. Was sich für Unternehmen und Beschäftigte im Bau bezüglich der Wegezeitentschädigung ändert und wie du die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell umsetzen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Definition: Was ist die Wegstreckenentschädigung?
Mit der Wegstreckenentschädigung, auch Wegezeitentschädigung genannt, werden Arbeitnehmern die Fahrten von zu Hause oder dem Betrieb zur weiter entfernten Baustelle abgegolten. Denn für Arbeitnehmer bedeuten sie – oft lange, ausschließlich beruflich veranlasste – Fahrtzeiten. Meistens werden sie nicht mit dem eigenen PKW gemacht, sondern mit einem Firmenfahrzeug oder Sammeltransport, können also bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Die meisten Arbeitgeber rechnen diese Zeit jedoch nicht als Arbeitszeit auf der Baustelle ab. Die Wegstreckenentschädigung gleicht diese Zeit für Arbeitnehmer monetär aus.
Während die Wegstreckenentschädigung bis zum Ende 2022 noch pauschal als Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tarifstundenlohns (TL) beziehungsweise des Monatsgehaltes des Arbeitnehmers berechnet wird, änderte sich das Verfahren mit Beginn des Jahres 2023. Nun wird die Wegstreckenentschädigung nicht mehr als Lohnbestandteil des Gesamttarifstundenlohns berechnet. Außerdem hängt sie ab jetzt von der tatsächlichen Strecke ab.
Was ändert sich 2023 bei der Wegezeitentschädigung im Bau?
In der letzten Tarifrunde haben sich die Tarifpartner auf eine Änderung in der Berechnung geeinigt. Konkret bedeutet das: Die 0,5 Prozentpunkte vom Lohn gelten ab 2023 nicht mehr. Stattdessen gibt es in Zukunft eine entfernungsabhängig berechnete Wegezeitentschädigung. 2024 erhöht sich der Betrag noch einmal um jeweils einen Euro. Damit werden alle Fahrten zur Baustelle erfasst – ab dem ersten Kilometer. Der Lohn selbst wird erst ab Baustelle bezahlt, wie es in der Branche üblich ist.
Mit dem neuen Tarifabschluss gilt ab 2023:
- Für Anfahrtswege bis zu 50 Kilometern bekommen Beschäftigte vom 1. Januar 2023 an 6 Euro pro Tag. 2024 steigt die Entschädigung auf 7 Euro.
- Bei einem Anfahrtsweg von 51 bis 75 Kilometern liegt die Entschädigung im Jahr 2023 bei 7 Euro und steigt 2024 auf 8 Euro.
- Für Anfahrtswege von mehr als 75 Kilometern gibt es 2023 eine Entschädigung von 8 Euro. 2024 beträgt sie 9 Euro.
Mit der neuen Wegstreckenentschädigungsregelung haben Bauunternehmen mehr Arbeit. Sie müssen jetzt immer prüfen: Wie weit ist das Projekt von der Wohnadresse oder vom Bauhof entfernt?
Die reine Zeiterfassung reicht nicht mehr, um den Baulohn zu berechnen. Mit dem Baulohn-Modul von 123erfasst machst du deine Lohnabrechnungen trotzdem automatisiert und ganz einfach – durch voreingestellte Angaben zur Wegstrecke.
Neue Wegezeitentschädigung umsetzen – so einfach geht es
Du machst schon deine Zeiterfassung mit 123erfasst? Dann kennst du die Vorteile der einfachen, mobilen Erfassung:
- Fehlerminimierung bei der Erfassung der Arbeitszeiten ohne lästigen Stundenzettel
- auch offline nutzbar
- alle Daten in Echtzeit verfügbar
In Verbindung mit dem Baulohnmodul kannst du nun auch die Wegezeitentschädigung spielend einfach einfließen lassen.
Dafür sind zwei Fragen entscheidend:
- Erfüllt der Mitarbeiter grundsätzlich die Bedingungen dafür, dass er für einen bestimmten Tag Entschädigung geltend machen und erhalten darf?
- In welchem Umfang kann er eine Entschädigung geltend machen – also wie viele Kilometer sind zu veranschlagen?
Durch die Zeiterfassung ist die erste Frage für diese Prüfung automatisch beantwortet.
Als Zweites musst du also nur noch prüfen, wie viele Kilometer die Person eigentlich zur Baustelle gefahren ist. Das deckt die App über Zonen ab, die den tariflich vorgegebenen Kilometerstufen entsprechen. Gibst du ein, welches Projekt wie weit entfernt ist, wird automatisch die korrekte Berechnung angestellt. So kannst du automatisiert die entsprechende Entschädigung auszahlen – ohne dass einer deiner Mitarbeitenden damit beauftragt werden muss, das Ganze pro Person und pro Projekt zu prüfen. Du definierst einfach einmalig die Entfernung der Projekte und der Lohn wird komplett automatisch über die Software geprüft und berechnet. Hier punktet das Zusammenspiel der verschiedenen Module im Vergleich.
Übrigens: Du bist überaus zufrieden mit deinen Mitarbeitern und möchtest ihnen etwas zurückgeben? Manche Bauunternehmen setzen sich bewusst von der Branche ab und berechnen die gesamte Strecke als Arbeitszeit. Du kannst die Einstellung ganz einfach und projektindividuell vornehmen.
Die Motivation von Mitarbeitern kann in einem gewissen Maße immer auch monetär gestützt werden.
Wie die passende Software Bauunternehmer bei der Wegstreckenentschädigung unterstützt
Mit einer automatisierten digitalen Zeiterfassung und Berechnung des Baulohns bringst du mehr Effizienz in dein Bauunternehmen. Gleichzeitig stellst du sicher, dass du die tariflichen Anforderungen umsetzt. Damit kannst du Ärger von vornherein ausklammern und einer Prüfung also ganz entspannt entgegensehen. Denn du bist sicher:
- Das Regelwerk ist an die aktuellen Anforderungen angepasst, es läuft danach automatisch. Natürlich kannst du jederzeit kontrollieren oder manuell anpassen.
- Die Lohnberechnung und -auszahlung läuft reibungslos und die Gesetzesänderung greift nicht in dein Tagesgeschehen ein.
- Du bindest keine weiteren Kapazitäten in deiner Buchhaltung.
- Die Software minimiert Fehler.
- Deine Mitarbeiter sind weiterhin zufrieden, weil die Lohnauszahlung auch unter der neuen Regelung ohne Fehler und Verzug klappt.
- Alle Berechnungen sind klar und nachvollziehbar, sowohl für die Buchhaltung als auch für deine Angestellten.
Durch die Module von 123erfasst haben Unternehmen eine preiswerte Lösung, die sie schnell umsetzen können. Mit einfachen Mitteln bekommen sie eine immense Hilfe, um aktuelle und zukünftige Gesetzesänderungen umzusetzen.
Fazit:
Eine integrierte Software für die Zeiterfassung und den Baulohn entlastet dein Bauunternehmen. Deine Mitarbeiter sind zufrieden, der Ablauf läuft stressfrei und die Gesetzesänderungen können von Anfang an sehr einfach umgesetzt werden. So wird die Änderung in der Berechnung der Wegezeitentschädigung für den Bau ab 2023 durch sinnvolle Digitalisierung schnell und einfach umgesetzt.
Bildnachweise: 123erfasst/Timo Lutz Werbefotografie