Gefährdungsbeurteilung erstellen: Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz und dabei weniger kompliziert, als du denkst! In diesem Artikel erfährst du, wie du Schritt für Schritt eine umfassende und effiziente Gefährdungsbeurteilung erstellst. Egal, ob es um die Herausforderungen eines Büroumfelds oder die spezifischen Risiken auf einer Baustelle geht, wir haben die passenden Tipps und Tricks für dich.

Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung (Abkürzung: GBU) ist ein strukturierter Vorgang, der darauf abzielt, potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Das Hauptziel besteht darin, mögliche Störungen, Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Um die Sicherheit und das Wohlbefinden deiner Arbeitnehmer zu sichern, entwickelst und implementierst du im Zuge der Gefährdungsbeurteilung passende Schutzvorkehrungen.

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Bedeutung & gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie ist ausschlaggebend für die Vorbeugung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Ihr Ziel ist die Schaffung einer Arbeitsumgebung, die sowohl sicher als auch förderlich für die Gesundheit ist.

 

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich festgelegt. Die rechtliche Grundlage bilden dabei:

 

  • § 5 und 6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • diverse Verordnungen, die auf dem ArbSchG basieren, wie beispielsweise die Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)

Achtung: Wenn Arbeitgeber bewusst gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen und keine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierbei kann gemäß § 25 Abs. 2 ArbSchG ein Bußgeld von bis zu 5.000€ verhängt werden. Strafbar wird die Nichtvornahme der Gefährdungsbeurteilung, wenn sie das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet. In diesem Fall kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (§ 26 ArbSchG).

Arten von Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen können je nach Arbeitsumfeld, Art der Tätigkeit und spezifischen Risikofaktoren unterschiedlich ausgestaltet sein. Hier sind einige gängige Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die du kennen solltest:

 

  • Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung: Hier wird der Arbeitsplatz genau analysiert, um spezifische Risiken wie ergonomische Bedingungen, Absturzgefahren oder die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen zu identifizieren und zu minimieren.
  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung: Diese Art der Beurteilung fokussiert sich auf die spezifischen Aufgaben und Prozesse einer bestimmten Tätigkeit, zum Beispiel die Bewertung von Risiken bei der Arbeit an Maschinen oder auf Baustellen.
  • Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung: Diese Beurteilungen konzentrieren sich auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie schwangere und stillende Frauen, Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen.

Teil jeder Gefährdungsbeurteilung ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese beziehen sich auf Maschinen und Anlagen und zielen darauf ab, sicherheitstechnische Mängel zu identifizieren und zu beheben. Darüber hinaus gibt es spezifischere Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die sich auf bestimmte Aspekte oder Risiken konzentrieren, zum Beispiel:

 

  • Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung: Diese Bewertungen konzentrieren sich auf Risiken durch den Einsatz von Gefahrstoffen, sowohl hinsichtlich ihrer Verwendung als auch ihrer Lagerung.
  • Gefährdungsbeurteilungen im Bereich des Explosionsschutzes: Diese sind wichtig in Bereichen, wo explosive Atmosphären entstehen können, und dienen der Verhinderung von Unfällen durch Explosionen.
  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz: Hierbei wird untersucht, ob die Brandschutzverordnungen zur Genüge umgesetzt werden. Vorbeugende Maßnahmen wie Evakuierungspläne werden entwickelt.
  • Gefährdungsbeurteilung Gase: Diese befasst sich mit der sicheren Lagerung von Gasflaschen und der angemessenen Belüftung von Arbeitsbereichen, in denen Gase verwendet werden.
  • Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen: Auch physische Belastungen, die zum Beispiel durch hohen Zeit- und Leistungsdruck, Schichtarbeit oder Isolation entstehen, sind ein wichtiger Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Die verschiedenen Arten von Gefährdungsbeurteilungen helfen dir dabei, ein umfassendes Bild der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in deinem Unternehmen zu erhalten. So kannst du passende Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und für ein sichereres und gesünderes Arbeitsumfeld zu sorgen.

Ablauf: Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Weg für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die folgenden sieben Schritte haben sich allerdings bewährt und können dir als Orientierungshilfe dienen.

 

Besonders wichtig ist die Dokumentation des gesamten Prozesses – jeder Schritt muss protokolliert werden. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern gemäß § 6 Abs. 1 ArbSchG sogar verpflichtend. Dort heißt es, der Arbeitgeber muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen:

 

  • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
  • das Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen ersichtlich sind.

Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Im ersten Schritt solltest du festlegen, für welchen Arbeitsbereich, welche spezifische Tätigkeit oder welche bestimmte Personengruppe die Beurteilung erstellt werden soll. Dieser Schritt bildet die Grundlage für den gesamten Prozess, da er bestimmt, welcher Bereich deines Unternehmens oder welche Aktivitäten genauer untersucht werden müssen.

 

Es kann notwendig sein, für unterschiedliche Bereiche oder Tätigkeiten separate Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, um alle spezifischen Risiken angemessen zu berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn auf deiner Baustelle einerseits einfache Montagearbeiten und andererseits spezialisierte Hochbauarbeiten mit schweren Maschinen durchgeführt werden.

 

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

Im zweiten Schritt deiner Gefährdungsbeurteilung liegt der Fokus darauf, die verschiedenen potenziellen Gefahrenquellen zu identifizieren. Es ist wichtig, dass du alle möglichen Risiken in Betracht ziehst, um ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln zu können.

 

Zu den Gefährdungsfaktoren, die du berücksichtigen solltest, gehören:

 

  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Gefahrenstoffe
  • Biologische Gefährdungen
  • Thermische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
  • Psychische Belastung
  • Physische Belastungen
  • Sonstige Gefährdungen

 

Schritt 3: Gefährdungen beurteilen

Hast du alle Gefährdungen erfasst, geht es daran diese zu beurteilen. Analysiere dabei, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Gefährdungen eintreten können und wie stark die Auswirkungen wären. Daraus ergibt sich, ob akuter Handlungsbedarf besteht oder ob die Gefährdungen mit einer weniger hohen Priorität eingestuft werden können.

 

Um die Gefährdungen zu bewerten, kannst du sie zum Beispiel in Risikoklassen einteilen oder eine Risikomatrix erstellen. Hier siehst du auf einen Blick, welche Gefahren selten auftreten und ein geringes Schadensausmaß haben (grün), welche Gefährdungen mittel- bis langfristig beseitigt werden sollten (gelb) und wo ein hohes Risiko und damit dringender Handlungsbedarf besteht (rot).

Wichtig: Für viel Gefährdungen sind in den Arbeitsschutzverordnungen, Technischen Regeln, Verordnungen oder Gesetzen konkrete Beurteilungsmaßstäbe, Vorgaben oder Grenzwerte festgelegt. Diese solltest du unbedingt bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen

Im vierten Schritt der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, konkrete Schritte zu definieren, um die identifizierten Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren oder zu beseitigen. Hierbei kann das STOP-Prinzip dir helfen, die Maßnahmen systematisch und effektiv auszuwählen.

 

Das STOP-Prinzip umfasst:

 

  • S = Substitution (Ersatz): Prüfe, ob gefährliche Materialien oder Prozesse durch sicherere Alternativen ersetzt werden können.
  • T = Technische Maßnahmen: Technische Lösungen, wie Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen oder bauliche Veränderungen können Gefahren minimieren.
  • O = Organisatorische Maßnahmen: Hier geht es um die Anpassung von Arbeitsabläufen und -prozessen, um Risiken zu reduzieren. Beispielsweise könnten dies Änderungen an den Arbeitszeiten oder der Teamzusammenstellung sein, um Überlastung vorzubeugen.
  • P = Personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen: Darunter fallen Schulungen und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Gefahren, aber auch Sicherheitsübungen oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstung.

Das STOP-Prinzip dient als Richtlinie, um sicherzustellen, dass du die effektivsten und praktikabelsten Lösungen zur Gefahrenminimierung auswählst. Ziel ist es, das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und die Sicherheit aller beschäftigen Personen zu gewährleisten.

 

Schritt 5: Schutzmaßnahmen durchführen

Als Arbeitgeber bist du dafür verantwortlich, die zuvor festgelegten Schutzmaßnahmen aktiv umzusetzen. Eine wesentliche Aufgabe hierbei ist die arbeitssicherheitstechnische Unterweisung deiner Mitarbeitenden. Diese sollte mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei Änderungen der Bedingungen am Arbeitsplatz erfolgen.

 

Falls es in deinem Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt gibt, kannst du diese um Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen bitten. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten genau wissen, was zu tun ist und welche Schutzziele erreicht werden sollen. Um dies zu gewährleisten ist eine klare Ablaufplanung mit definierten Zielen, Fristen und Verantwortlichkeiten essenziell.

 

Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen

Es reicht nicht aus, nur Maßnahmen durchzuführen; du musst auch sicherstellen, dass sie deinen Mitarbeitenden den notwendigen Schutz bieten. Dafür solltest du kontrollieren, ob die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich effektiv sind.

 

Folge diesen drei Schritten bei der Überprüfung:

 

  1. Prüfe, ob die beauftragten Personen die Maßnahmen termingerecht umgesetzt haben.
  2. Stelle sicher, dass potenzielle Gefahrenquellen beseitigt wurden und überprüfe, ob neue Risiken entstanden sind.
  3. Dokumentiere die Ergebnisse deiner Überprüfung schriftlich.

 

Solltest du feststellen, dass trotz der umgesetzten Maßnahmen noch immer Gefährdungen bestehen, ist es wichtig, die Ursachen dafür zu ermitteln und gegebenenfalls neue Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

 

Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Wichtig ist, dass du die Gefährdungsbeurteilung nicht als einmalige Aktion, sondern vielmehr als kontinuierlichen Prozess betrachtest. Sie sollte routinemäßig in regelmäßigen Abständen überprüft und spätestens bei Veränderungen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel geänderter Arbeitsabläufe oder neuer gesetzlicher Vorgaben, aktualisiert werden.

 

Du musst die Gefährdungsbeurteilung jedoch nicht jedes Mal komplett neu durchführen. Konzentriere dich stattdessen auf die Bereiche, in denen es Veränderungen gab. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung hilft dir sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in deinem Unternehmen stets auf dem aktuellen Stand sind und den Anforderungen entsprechen.

Schutzhelme auf der Baustelle

Für eine effektive Gefährdungsbeurteilung müssen viele Rädchen erfolgreich ineinandergreifen.

Verantwortlichkeit: Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich bist du als Arbeitgeber verantwortlich für die fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Du kannst die Gefährdungsbeurteilung entweder selbst erstellen oder zuverlässige und fachkundige Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurkundung beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Diese Beauftragung sollte stets in schriftlicher Form erfolgen.

Wichtig: Auch wenn der Arbeitgeber die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an innerbetriebliche oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegiert hat, bleibt die rechtliche Verantwortung beim Arbeitgeber. Er muss überprüfen, ob die Beurteilung tatsächlich durchgeführt wurde und haftet für eventuelle Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber ab einer Unternehmensgröße von einem Mitarbeitenden verpflichtend. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durchführen, um die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist es jedoch ausreichend, lediglich die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit durchzuführen (§ 5 Abs. 2 ArbSchG).

 

Wann und wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Achte als Verantwortlicher darauf, die vorgeschriebenen Fristen und relevanten Zeitpunkte für Gefährdungsbeurteilungen genau einzuhalten. Grundsätzlich musst du eine Gefährdungsbeurteilung immer bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen durchführen, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeiten. Eine erneute Durchführung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn maßgebliche Änderungen im Betrieb stattfinden oder signifikante gesetzliche Änderungen vorliegen.

 

Allerdings solltest du auch ohne spezifische Anlässe eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durchführen. So stellst du sicher, dass sie weiterhin den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und auf dem neuesten Stand ist.

 

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss in verschiedenen Situationen aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen am Arbeitsplatz entspricht. Zu den wesentlichen Anlässen für eine Aktualisierung zählen:

 

  • Neubeschaffung von Arbeitsmitteln: Wenn neue Maschinen oder Werkzeuge eingeführt werden, muss überprüft werden, ob dadurch neue Risiken entstehen.
  • Einführung neuer Stoffe: Die Verwendung neuer Materialien oder Chemikalien kann neue Gefährdungen mit sich bringen, die in der Beurteilung berücksichtigt werden müssen.
  • Änderungen in Arbeits- und Verkehrsbereichen: Umgestaltungen oder Renovierungen von Arbeitsplätzen können neue Risiken hervorrufen oder bestehende Gefährdungen verändern.
  • Veränderungen in Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen: Jede Änderung in den Arbeitsabläufen kann Auswirkungen auf die Sicherheit haben und sollte daher in der Beurteilung reflektiert werden.
  • Anpassungen in der Betriebsorganisation: Organisatorische Veränderungen, wie eine neue Teamstruktur oder veränderte Verantwortlichkeiten, können die Sicherheitslage beeinflussen.
  • Änderungen von gesetzlichen Vorgaben und Einstufungen: Neue Gesetze oder Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes können Anpassungen in der Gefährdungsbeurteilung erfordern.
  • Aktualisierung des Standes der Technik: Technologische Entwicklungen können neue Lösungen für bekannte Risiken bieten oder neue Risiken mit sich bringen.
  • Auftreten von Unfällen, Beinaheunfällen, Berufserkrankungen und anderen Erkrankungen: Ereignisse, die auf Sicherheitsmängel hindeuten, sind ein klares Signal für die Notwendigkeit einer Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.

In den genannten Fällen ist es unabdingbar, dass du die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig überprüfst und entsprechend den neuen Situationen und Anforderungen anpasst. Sollten die Änderungen besonders tiefgreifend sein, kann eine komplette Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung notwendig werden.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung?

Da die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung stark variieren, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind unter anderem abhängig von:

 

  • der Größe deines Unternehmens,
  • der Anzahl der verschiedenen Tätigkeitsfelder und
  • der Komplexität der Arbeitsprozesse.

Auch die Branche, in der dein Betrieb tätig ist, spielt eine Rolle bei der Höhe der Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung. In der Baubranche musst du bei der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise zusätzliche Risiken wie Höhenarbeit, Umgang mit schweren Maschinen und Gefahrstoffen berücksichtigen, was eine umfassendere und dadurch oft teurere Analyse nach sich zieht. Entscheidend ist außerdem, ob du die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen oder externe Berater und Experten hinzuziehen möchtest.

 

Wenn du eine Gefährdungsbeurteilung erstellst, ist diese also zunächst mit hohen Kosten verbunden. Diese Investition zahlt sich allerdings aus, da du durch eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung Unfälle und krankheitsbedingte Ausfällen vermeiden kannst. Die Gefährdungsbeurteilung ist also nicht nur gut für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden, sondern auch für die Finanzen deines Unternehmens.

 

Gefährdungsbeurteilung für Baustellen: Das solltest du beachten

Auf der Baustelle ist eine Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig, um das erhöhte Sicherheits- und Unfallrisiko zu managen. Arbeiten in der Höhe, der Einsatz großer Maschinen und der Umgang mit Gefahrstoffen machen den Bau gefährlicher als andere Arbeitsplätze.

 

Auf einer Baustelle sind außerdem meist viele verschiedene Gewerke gleichzeitig vor Ort, was ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bedeutet, da jedes Gewerk eigene Gefährdungen mit sich bringt. So sind zum Beispiel Dachdecker, die auf Gerüsten arbeiten, durch unzureichend abgesicherte Bereiche gefährdet, während Elektriker durch unsachgemäße Handhabung von Stromleitungen einem Risiko ausgesetzt sind.

 

Bei der Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle ist es deshalb entscheidend, dass du die Vielzahl der Gefährdungen erkennst und gründlich beurteilst. Eine klare Kommunikation zwischen den Gewerken kann helfen, Missverständnisse und daraus resultierende Unfälle zu vermeiden. Stimme dich deshalb regelmäßig mit allen Beteiligten ab und stelle sicher, dass du klare Anweisungen gibst, die eindeutig und für jeden verständlich sind.

 

Neben den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen sind auch die Witterungsbedingungen ein Aspekt, den du keinesfalls außer Acht lassen solltest. Schlechtwetter am Bau wie Starkregen oder Sturm kann zusätzliche Risiken darstellen. Diese betreffen sowohl die Sicherheit der Arbeitskräfte als auch die Qualität deiner Bauarbeiten.

 

Zuletzt ist vor allem der Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung entscheidend. Sie sollte bereits vor Beginn der Bauarbeiten, also in der Planungsphase durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt können potenzielle Gefahren am effektivsten identifiziert und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken geplant werden. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten von Anfang an auf mögliche Gefahren vorbereitet sind und konkrete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können.

 

Tipp: Beachte bei der Gefährdungsbeurteilung am Bau unbedingt die Baustellenverordnung. Diese Verordnung enthält spezifische Richtlinien und Anforderungen, die dafür sorgen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen gewährleistet sind. Indem du dich mit den Bestimmungen der Baustellenverordnung vertraut machst und diese umsetzt, sorgst du dafür, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und das Risiko von Unfällen minimiert wird.

Drei Bagger stehen vor einem Haufen Steine auf der Baustelle

Unsachgemäß gelagertes Baumaterial kann schnell zu einer Gefährdung auf der Baustelle werden.

Effiziente Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit innovativer Software

Wie du siehst, ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eine komplexe Aufgabe, die viele Fehlerquellen bietet und eine hohe Sorgfalt erfordert. Die traditionelle, manuelle Vorgehensweise kann dabei zeitaufwendig und anfällig für Fehler sein. In diesem Zusammenhang erweist sich die Digitalisierung als wertvolles Werkzeug, das dir hilft, diesen Prozess sowohl effizienter als auch präziser zu gestalten. Durch die Nutzung moderner Technologien bei der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich verschiedene Vorteile, die den gesamten Prozess vereinfachen und verbessern:

 

  • Zeitersparnis: Durch digitale Erfassung und Verarbeitung von Daten kannst du Zeit sparen, die du sonst für manuelle Dokumentation aufwenden würdest.
  • Verbesserte Übersichtlichkeit: Eine digitale Plattform ermöglicht eine klare Strukturierung und leichte Zugänglichkeit der Informationen.
  • Erhöhte Genauigkeit und Aktualität: Digitale Werkzeuge reduzieren Fehlerquellen und ermöglichen eine schnelle Aktualisierung der Daten in Echtzeit.

Mit EASI Control hast du die Möglichkeit, den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu digitalisieren, von der anfänglichen Datenerfassung bis hin zur detaillierten Auswertung und Dokumentation. Unsere umfassende digitale Lösung ermöglicht es dir, Beurteilungen direkt am Einsatzort mobil per App zu erstellen und alle relevanten Informationen zentral zu verwalten. So behältst du jederzeit den Überblick über alle Arbeitssicherheitsmaßnahmen und gewährleistest die Sicherheit deiner Mitarbeitenden.

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