
Schlechtwetter am Bau muss kein Hindernis sein! Hier erfährst du, worauf du in der Schlechtwetterzeit am Bau achten solltest und wie du Sturm und Regen auf der Baustelle sicher überstehst.
Richtig handeln bei Schlechtwetter auf der Baustelle
Schlechtwetter auf dem Bau bringt spezifische Herausforderungen mit sich, von witterungsbedingten Arbeitsausfällen bis hin zur Sicherheit der Beschäftigten. Im Folgenden erfährst du alles über die Schlechtwetterzeit im Baugewerbe und worauf du in diesem Zeitraum achten solltest.
Ab wann beginnt die Schlechtwetterzeit auf dem Bau?
Die Schlechtwetterzeit im Baugewerbe ist ein tariflich oder gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem witterungsbedingt mit Arbeitseinschränkungen zu rechnen ist. Der Schlechtwetterzeitraum dauert drei Monate und beginnt gemäß Sozialgesetzbuch (§ 101 Abs. 1 SGB III) am 01.12. eines jeden Jahres und endet am 31.03. des Folgejahres.
Die Schlechtwetterzeit wurde eingeführt, um saisonale Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Kälte oder Sturm zu berücksichtigen. Schlechtwetter erschwert die Arbeit im Bauhauptgewerbe maßgeblich und macht sie teilweise unmöglich. Damit die Bauarbeiten trotzdem gut ausgeführt werden, muss Schlechtwetter bereits bei der Planung berücksichtigt und einkalkuliert werden. Darüber hinaus ist während der Schlechtwetterzeit ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der am Bau Beschäftigten zu richten.
Wer zahlt Schlechtwettergeld?
Während des Schlechtwetterzeit am Bau gelten spezielle Schlechtwetterregelungen für die Bezahlung, sodass Arbeitnehmende auch bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen finanziell abgesichert sind. Kommt es aufgrund von Schlechtwetter am Bau wie starkem Regen oder Schnee zu Arbeitsmangel oder Arbeitsausfällen, besteht die Möglichkeit, Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG) zu beantragen.
Um dieses Schlechtwettergeld am Bau zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Arbeitnehmenden müssen in einem Betrieb beschäftigt sein, der dem Baugewerbe angehört oder in einem Wirtschaftszweig, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist ( 101 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
- Der Arbeitsausfall muss nach den gesetzlichen Bestimmungen als erheblich gelten (§ 101 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
- Im Betrieb muss mindestens eine Person beschäftigt sein ( 97 SGB III).
- Die Arbeitnehmenden müssen eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben, das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt oder aufgelöst sein, und sie dürfen nicht vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sein ( 98 SGB III).
Für die Beantragung des Saison KUG bei der Agentur für Arbeit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die Höhe des Saison KUG richtet sich danach, wie viel Nettolohn durch die Kurzarbeit entfällt. Grundsätzlich erhalten Beschäftigte 60 Prozent des eigentlichen Nettolohnes. Befindet sich ein Kind im Haushalt steigt dieser Prozentsatz auf 67 Prozent.
Neben dem Saison-KUG lassen sich auch weitere Schlechtwetter-Zuschläge wie das Mehraufwand-Wintergeld, das Zuschuss-Wintergeld oder die Erstattung von Sozialleistungen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. So wird garantiert, dass die Arbeitnehmenden auch im Schlechtwetterzeitraum einen Teil Ihres Baulohnes erhalten.
Tipp:
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Bauen im Winter: Das solltest du bei Kälte auf der Baustelle beachten
Beim Bauen im Winter sind einige Besonderheiten zu beachten. Zwar ist es grundsätzlich möglich, auch in der kalten Jahreszeit zu bauen, allerdings beeinflusst die Kälte auf der Baustelle sowohl die verwendeten Baustoffe als auch die Arbeitsabläufe. Das bedeutet, dass Baustellen im Winter in der Regel länger dauern und wirtschaftlich weniger rentabel sind. Es ist daher ratsam, mögliche Bauverzögerungen in die Planung und Kalkulation einzubeziehen, um auf die Herausforderungen des Winters vorbereitet zu sein.
Die 5-Grad-Grenze
Solange die Temperaturen über fünf Grad liegen, ist es meist problemlos möglich, beispielsweise ein Haus im Winter zu bauen. Sinken die Temperaturen jedoch unter fünf Grad, ist Vorsicht geboten. Denn bei besonders kalten Temperaturen verändern sich viele chemische Baustoffe und lassen sich dann nicht mehr wie gewohnt verwenden.
Vor allem wasserbasierte Baustoffe wie Beton, Farbe, Putz oder Mörtel reagieren empfindlich auf Frost und härten bei Temperaturen unter fünf Grad nicht richtig aus. Das führt nicht nur zu Verzögerungen auf der Baustelle, sondern gefährdet möglicherweise auch die Statik des Hauses.
Arbeitssicherheit auf der Baustelle im Winter
Schlechtwetter am Bau stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, daher sind Arbeitsschutz und Unterweisung auf der Baustelle gerade in der kalten Jahreszeit von besonderer Bedeutung. Im Winter treten verschiedene Gefahren auf, die sowohl das Personal als auch den Bauprozess gefährden. Dazu zählen Glätte durch Eis und Schnee, schlechte Sichtverhältnisse durch Regen und Dunkelheit sowie veränderte Eigenschaften von Maschinen und Baumaterialien durch Kälte auf der Baustelle.

Haus im Winter bauen: Besondere Herausforderungen bei Material und Sicherheit.
Um deine Baustelle im Winter so sicher wie möglich zu machen, solltest du bestimmte Vorkehrungen treffen. Mit diesen fünf Tipps minimierst du das Unfallrisiko und trotzt dem Schlechtwetter am Bau:
- Beleuchtung: Verbessere die Beleuchtung auf der Baustelle, um die Sichtverhältnisse auch bei früh einsetzender Dunkelheit zu optimieren.
- Streupflicht: Bestreue glatte Flächen mit Salz oder Sand, um die Rutschgefahr bei Eis und Schnee zu verringern.
- Heizung: Heize deine Baustelle im Winter mit mobilen Heizgeräten, um das Wohlbefinden deiner Mitarbeitenden zu steigern und ihnen das Arbeiten zu erleichtern.
- Wartung: Überprüfe und warte Maschinen und Werkzeuge regelmäßig, da sie bei Kälte anders reagieren.
- Schutzmaßnahmen: Nutze wetterfeste Planen und temporäre Schutzkonstruktionen, um Arbeitsbereiche und empfindliche Baumaterialien vor Schneefall und Regen auf dem Bau abzusichern.
Regen & Sturm am Bau: Dein Baustellen-Plan für Schlechtwetter
Kälte ist jedoch nicht das einzige Risiko auf der Baustelle. Auch andere Witterungsbedingungen bergen Gefahren für die Mitarbeitenden und das Bauvorhaben. Zu den typischen Schlechtwetter-Phänomenen zählen:
- Regen auf dem Bau: Vor allem starke Regenfälle führen häufig zu rutschigen Oberflächen und erhöhen damit das Risiko, auszurutschen oder zu stürzen.
- Gewitter auf der Baustelle: Hier besteht die Gefahr von Blitzeinschlägen, die besonders bei Arbeiten in der Höhe oder mit Metallkonstruktionen gefährlich sind.
- Sturm auf dem Bau: Bei starkem Wind droht die Gefahr, dass Baumaterialien und Geräte umherwehen und dadurch Schäden entstehen oder Mitarbeitende gefährdet werden.

Der Bau ruht, der Regen nicht – Schlamm und Pfützen, ein gefährliches Terrain.
Durch geeignete Prävention bist du in der Lage, diese Gefahren in den Griff zu bekommen. Nutze Wettervorhersagen, um vorausschauend zu handeln und eventuelle Schäden zu verhindern. Ist Starkregen vorhergesagt oder kündigt sich ein Unwetter an? Dann schütze deine Baustelle, indem du lose Materialien und Geräte sicherst sowie Überdachungen errichtest. Darüber hinaus solltest du dich über den Versicherungsschutz für deine Baustelle informieren.
Ebenso wichtig ist die Beachtung gesetzlicher Vorgaben: Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 1 ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Schutzkleidung für den Fall, dass es stark regnet oder besonders kalt ist.
Neben Schutzkleidung ist auch ein Ort, an dem sich die Bauarbeiter umziehen und aufwärmen können – etwa ein beheizter Container oder Bauwagen – essenziell, um die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle den Witterungsbedingungen anzupassen und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.
Achtung:
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ist es bei extrem Witterungsbedingungen häufig notwendig, die Arbeiten auf der Baustelle zu unterbrechen oder einzustellen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Fazit: Diese Möglichkeiten hast du bei Schlechtwetter auf der Baustelle
Extremwetter am Bau betrifft nicht nur das Bauen im Winter, auch das Bauen im Sommer oder starker Regen auf dem Bau kann für alle Beteiligten sehr belastend sein. Bei Schlechtwetter auf der Baustelle – seien es Temperaturen unter fünf Grad oder orkanartiger Sturm – hast du als Bauherr folgende Handlungsmöglichkeiten, um deine Mitarbeitenden zu schützen:
- Passe die Arbeits- und Pausenzeiten an. Arbeiten können auch am frühen Morgen oder am späten Abend mit mehreren kürzeren Pausen verrichtet werden.
- Möchte ein Mitarbeitender wegen der Kälte oder des Regens nicht weiterarbeiten, so versuche ihn an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, an dem es wärmer bzw. trocken ist.
- Sind die extremen Witterungsbedingungen nur von kurzer Dauer, hast du die Möglichkeit deinen Arbeitskräften auch nur einige Stunden „regenfrei“ zu gewähren.
In der Baubranche ist es außerdem üblich, dass die auf Gleitzeitkonten angesammelten Überstunden bei extremen Witterungsverhältnissen ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass die Bauarbeiter zwei oder drei Stunden früher gehen, ohne dass für dich als Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
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