
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 klargestellt: Unternehmen in Deutschland müssen die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden vollständig erfassen. Wie genau die Arbeitszeiterfassungspflicht umgesetzt werden soll, regelt ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung. Was jetzt gilt, erfährst du hier.
Das erwartet dich in diesem Artikel:
- Arbeitszeiterfassungspflicht: Das Wichtigste in Kürze
- Zeiterfassung für Baugewerbe ist bereits seit 2002 Pflicht
- Was Betriebe zur (elektronischen) Zeiterfassungspflicht wissen müssen
- Zeiterfassung für das Baugewerbe: Pflicht auch in Österreich und der Schweiz
- Warum eine digitale Zeiterfassung im Handwerk & Co. sinnvoll ist
- Praxisbeispiel: Erfolgreiche Einführung der digitalen Zeiterfassung bei Prange GmbH
- Mit der Zeiterfassung für das Baugewerbe von 123erfasst wird die Pflicht zum Kinderspiel
- Darum lohnt sich 123erfasst für Betriebe im Baugewerbe
- Mehr erfahren: In unseren kostenlosen Webinaren
- Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung im Baugewerbe als Pflicht seit 2022
Arbeitszeiterfassungspflicht: Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 entschieden: Unternehmen in Deutschland müssen die Arbeitszeit der Mitarbeiter vollständig erfassen.
- Die Zeiterfassung ist für das Baugewerbe gleichermaßen Pflicht wie für andere Branchen (Ausnahmen: Kleinbetriebe und Tarifpartner-Vereinbarungen).
- Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
- Vorgesehen ist auch, die digitale Zeiterfassung für das Handwerk Pflicht werden zu lassen, im Moment kann noch analog aufgezeichnet werden.
- Die elektronische Zeiterfassung ist eine große Chance für das Handwerk.
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Zeiterfassung für Baugewerbe ist bereits seit 2002 Pflicht
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden: Für Unternehmen in Deutschland gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht, d.h. Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
EU schreibt Arbeitszeiterfassung als Pflicht vor
Das Bundesarbeitsgericht stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Darin wurde verlangt, dass alle EU-Staaten ein verlässliches und zugängliches System einführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter genau erfasst werden kann. Grundlage dafür ist die Grundrechte-Charta der EU.
Dort ist in Artikel 31 festgehalten, dass die Beschränkung der Arbeitszeit sowie die Einhaltung der Ruhezeiten ein Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers ist. Damit wird die Dokumentation der Arbeitszeiterfassung zur Pflicht – wie diese jedoch umgesetzt wird, das bleibt jedem Mitgliedsland selbst überlassen.
Zeiterfassung für das Baugewerbe: Pflicht in Referentenentwurf definiert
Nach dem Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter steht fest: Die Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht. Damit war der Gesetzgeber gefordert – und hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, um die EU-Vorgaben in deutsches Recht zu überführen.
Was Betriebe zur (elektronischen) Zeiterfassungspflicht wissen müssen
Aus dem Urteil des BAG, dessen Begründung sowie dem Referentenentwurf ergeben sich eine Reihe von Punkten, die du über die analoge und digitale Arbeitszeiterfassungspflicht im Baugewerbe wissen solltest (Stand 08/2023):
- Arbeitszeiten müssen vollständig dokumentiert werden:Laut Urteilsbegründung von Anfang Dezember 2022 gilt die Zeiterfassung für das Baugewerbe generell verpflichtend: Darunter fallen Arbeitsbeginn, Pausen, Ende der Arbeitszeit und Überstunden. Dabei reicht es nicht aus, ein Zeiterfassungssystem lediglich bereitzustellen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit auch tatsächlich dokumentieren. Wichtig: Es reicht nicht, einfach nur anzugeben, dass dein Mitarbeiter acht Stunden gearbeitet hat. Beginn, Ende und Pausen müssen genau erfasst werden.
- Vertrauensarbeitszeit weiter möglich: Die Neuregelungen rütteln nicht an den altbewährten Regelungen der Vertrauensarbeitszeit, d.h. Beschäftigte dürfen weiterhin ihre vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten individuell passend gestalten. Flexible Arbeitszeitmodelle sind also weiterhin möglich – solange die vereinbarte Zeit eingehalten und die Arbeitsstunden genau dokumentiert
- Digitale Zeiterfassung im Handwerk ist Pflicht – aber nicht für Kleinbetriebe: Laut § 16 Abs. 2 ArbZG-E ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Neben gebräuchlichen Zeiterfassungsgeräten können dabei auch Apps oder Excel-Tabellen verwendet werden, heißt es im Entwurf. Ausgenommen von der elektronischen Zeiterfassungspflicht sind Kleinbetriebe und auch die Tarifpartner sollen Ausnahmen vereinbaren können.
- Die Arbeitszeit muss am selben Tag erfasst werden: Wird im Tarifvertrag oder der Betriebs- oder Dienstvereinbarung davon abgewichen, so kann die Aufzeichnung auch an einem anderen Tag erfolgen. Allerdings muss die Erfassung bis spätestens zum Ende des siebten folgenden Kalendertags erfolgt sein.
- Die Zeiterfassung im Baugewerbe ist nicht für alle Pflicht: Leitende Angestellte, die unternehmerische Entscheidungsbefugnis haben, sind von der Arbeitszeiterfassungspflicht ausgenommen (Quelle: Personalwirtschaft).
- Aktuell noch keine Strafen zu erwarten: Derzeit gibt es keine Konsequenzen für Unternehmen bei fehlender oder falscher Zeiterfassung. Eine Strafzahlung kann nur verhängt werden, wenn die zuständige Behörde die Einführung eines Zeiterfassungssystems angeordnet hat und diese nicht umgesetzt wird. Allerdings ist davon auszugehen, dass Verstöße spätestens mit der kommenden Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes sanktioniert werden.
Zeiterfassung im Baugewerbe: Pflicht ist nicht neu
Neben der jetzt geltenden allgemeinen digitalen Zeiterfassungspflicht schreiben schon länger Gesetze umfassende Verpflichtungen zur Arbeitszeiterfassung vor, beispielsweise das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, was auch die Baubranche betrifft.
Digitale Zeiterfassung für das Handwerk an Sonn- und Feiertagen Pflicht
Du musst dich natürlich auch an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. So ist beispielsweise für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen sowie für Überstunden nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die digitale Zeiterfassung – auch für das Handwerk – Pflicht. Die Aufzeichnungspflicht bei Überstunden beginnt jedoch erst bei Überschreitung der 8 beziehungsweise 10 Stunden werktäglicher Arbeit.
Pausen sind Pflicht – das solltest du beachten
Auch Pausen sind gesetzlich klar geregelt. Achte darauf, dass deine Mitarbeitenden die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
- Nach 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause
- Nach 9 Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause
- Zwischen zwei Arbeitstagen: 11 zusammenhängende Stunden Pause
- In einem 7-Tage-Zeitraumeine Pause von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden
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Zeiterfassung für das Baugewerbe: Pflicht auch in Österreich und der Schweiz
In Österreich ist die digitale Zeiterfassung für das Handwerk und generell alle Arbeitgeber Pflicht. Sie müssen den Anfang und das Ende des Arbeitstages, die tägliche Arbeitszeit sowie alle Pausen schriftlich dokumentieren. Auch in der Schweiz gilt für die Arbeitgeber die digitale Zeiterfassungspflicht. Sie müssen Behörden auf Nachfrage detailliert Auskunft geben können. Zur Erfassung gehört die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, inklusive aller Ausgleichszeiten, Überstunden sowie Pausen von mehr als 30 Minuten. Arbeitgeber können die Aufzeichnung an ihre Angestellten delegieren.
TIPP: Zeiterfassungspflicht im DACH-Raum – Wichtige Infos für Bauleiter
Warum eine digitale Zeiterfassung im Handwerk & Co. sinnvoll ist
Die Rechtsprechung unterscheidet nicht zwischen festen Arbeitsplätzen und mobiler Arbeit – alle müssen ihre Arbeitszeiten erfassen. Gerade im Handwerk, wo viele Mitarbeitende direkt von der Baustelle nach Hause fahren, sind handschriftliche Notizen auf Zetteln fehleranfällig und können zu nicht aufgezeichneten Mehrarbeitszeiten oder sogar zu Zeitendiebstahl führen. Kommt es zum Streit über die geleistete Arbeitszeit, sind handschriftliche Aufzeichnungen kaum gerichtsfest – weder für Arbeitgeber noch für Mitarbeitende. Eine elektronische Zeiterfassung ist somit nicht nur Pflicht, sondern sorgt für Transparenz und Sicherheit.

Die digitale Zeiterfassung für das Handwerk ist Pflicht und Chance zugleich.
Ein digitales Zeiterfassungstool hilft dir nicht nur dabei, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren, sondern beugt auch Streitigkeiten mit Mitarbeitenden vor. Besonders wichtig im Baugewerbe: Fahrtzeiten vom Wohnort zum ersten Kunden sowie vom letzten Kunden zurück nach Hause gelten als Arbeitszeit und müssen vergütet werden. Auch alle anderen Fahrten während des Arbeitstages musst du erfassen und dokumentieren.
Vorteile der elektronischen Zeiterfassungspflicht
Wann beginnt der Arbeitstag? Wann endet er? Welche Pausen wurden gemacht? Viele Arbeitgeber erfassen diese Daten bereits – für jeden einzelnen Mitarbeitenden. Mit dem Referentenentwurf wird die Zeiterfassung für das Baugewerbe zur Pflicht und zeigt klar: Digitale Systeme lohnen sich jetzt noch mehr – für dich und dein Team.
Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung ist ein idealer Anlass, um Zettel und Excel-Listen hinter dir zu lassen und auf ein digitales System umzusteigen.
Die digitale Zeiterfassung für das Handwerk gilt als Pflicht und bringt gleichzeitig viele Vorteile:
- Weniger Fehler, weniger Aufwand: Keine verlorenen Stundenzettel, kein manuelles Nachrechnen und -arbeiten. Die Daten fließen direkt in die Lohnbuchhaltung – das spart dir Zeit und Kosten.
- Volle Transparenz in Echtzeit: Du siehst auf einen Blick, wer wo wie lange arbeitet. Das erleichtert Planung, Einsatzsteuerung und Kontrolle.
- Rechtssicher und prüfbar: Bei Betriebsprüfungen sind alle Daten auf Knopfdruck verfügbar – digital, nachvollziehbar und gerichtsfest.
- Mehr Zufriedenheit im Team: Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeit per App, sehen ihr Zeitkonto ein und können Überstunden einfach nachverfolgen. Händische Stundenzettel und das damit verbundene Problem, dass am Ende der Woche immer einige fehlen, gehört der Vergangenheit an. Das sorgt für Fairness und Vertrauen.
Betrachte die Pflicht als Chance und starte jetzt durch!
Praxisbeispiel: Erfolgreiche Einführung der digitalen Zeiterfassung bei Prange GmbH
Die Dachdeckerei Prange GmbH hat mit der mobilen Zeiterfassung von 123erfasst bereits nach 2 statt nach 6 geplanten Monaten den Testbetrieb abgeschlossen – und dauerhaft eingeführt. Das zeigt: Wer digital erfasst, spart Zeit, Nerven und Geld.
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Mehr InformationenMit der Zeiterfassung für das Baugewerbe von 123erfasst wird die Pflicht zum Kinderspiel
Die Arbeitszeiterfassungspflicht ist eine gute Gelegenheit, auf die digitale Zeiterfassung umzusteigen. Mit der App von 123erfasst sicherst du dir alle Vorteile der mobilen Zeiterfassung auf der Baustelle – und vollständig im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
123erfasst macht Zeiterfassung einfach – für alle
Für eine moderne Zeiterfassung, die auch für das Baugewerbe Pflicht ist, brauchst du keine teuren Terminals oder zusätzliche Hardware. Die Software läuft auf deinen vorhandenen Geräten und dein Team nutzt einfach die kostenlose App.
- Schnell einchecken, Pause machen, auschecken – alles mit wenigen Klicks
- Automatische Zuordnung zur Baustelle
- Übersicht in Echtzeit: Du siehst jederzeit, wer wo im Einsatz ist
Echtzeitdaten, volle Kontrolle, rechtssicher
Alle Einträge stehen sofort für Büro und Abrechnung zur Verfügung. Die App ist DSGVO-konform, protokolliert jede Änderung und sorgt so für Transparenz und Sicherheit. Fehler oder Manipulationen sind praktisch ausgeschlossen.
Mit 123erfasst behältst du jederzeit den Überblick – über Mitarbeitende, Baustellen und Zeiten.

Darum lohnt sich 123erfasst für Betriebe im Baugewerbe
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat verschiedene Zeiterfassungssysteme verglichen – 123erfasst setzte sich dabei klar gegen die Konkurrenz durch.
Du willst es selbst erleben? Verständlich. Teste 123erfasst jetzt kostenlos und überzeuge dich selbst.
Diese Vorteile bietet 123erfasst deinem Bauunternehmen
Mit 123erfasst digitalisierst du die Zeiterfassung auf deiner Baustelle – einfach, rechtssicher und perfekt abgestimmt auf die Anforderungen im Baugewerbe.
- Flexible Preisstaffelung nach Mitarbeiterzahl: Ideal für kleine und mittlere Betriebe: Du zahlst nur, was du brauchst.
- Mobile App für alle Aufgaben rund um die Zeiterfassung: Mitarbeiter können ein- und auschecken, das Zeitkonto einsehen, Urlaub beantragen oder sich krankmelden – direkt über die App.
- Zuverlässig – auch ohne Internet: Arbeitszeiten lassen sich offline erfassen. Die Daten werden automatisch synchronisiert, sobald wieder Empfang besteht.
- SaaS-Modell – preiswerte Cloud-Lösung: Kein Kauf, keine Wartung, keine IT-Sorgen
- Immer aktuell, ohne Updates installieren zu müssen
- Keine Wartung notwendig
- Keine teure Infrastruktur notwendig
- Schnell einsetzbar, ohne lange Einführungsphase
- Starke Partnerschaft im Hintergrund: 123erfasst ist Teil der NEVARIS Bausoftware GmbH und gehört zur Nemetschek Group, einer der führenden Unternehmensgruppen im Bau-IT-Bereich.
- International einsetzbar: Die App gibt es auch in sieben osteuropäischen Sprachen: Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Tschechisch und Ukrainisch.
Mehr erfahren: In unseren kostenlosen Webinaren
In kompakten Sessions lernst du die wichtigsten Funktionen von 123erfasst kennen: Zeiterfassung auf der Baustelle, Baulohn, digitale Formulare u. v. m.
Zeiterfassung im Baugewerbe: Sei der Pflicht einen Schritt voraus
Wenn du die Arbeitszeiten bereits in irgendeiner Form dokumentierst, ändert sich für dich durch die Rechtsprechung des BAG vorerst nichts: Auch wenn die elektronische Zeiterfassung 2023 als Pflicht noch nicht final beschlossen ist: Die Entscheidung des BAG steht – und mit ihr die Richtung.
Wenn du freiwillig aktiv wirst und auf mobile Lösungen setzt:
- treibst du die Digitalisierung im Handwerk in deinem Unternehmen voran,
- erfüllst du bereits jetzt kommende Anforderungen,
- bist du mit der Einführung eines Systems zur mobilen Zeiterfassung deiner Konkurrenz einen Schritt voraus.
Wir beraten dich gerne zur Einführung einer Zeiterfassung für das Baugewerbe – ob Pflicht oder nicht – starte jetzt durch mit 123erfasst.
Häufig gestellte Fragen zur Zeiterfassung im Baugewerbe als Pflicht seit 2022
Seit 2022 ist die Zeiterfassung im Baugewerbe Pflicht, um Schwarzarbeit zu vermeiden und Arbeitszeiten rechtskonform zu dokumentieren. Grundlage ist das MiLoG (Mindestlohngesetz) und das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassungspflicht.
Im Handwerk ist die digitale Zeiterfassung Pflicht, wenn Arbeitszeiten genau und nachvollziehbar dokumentiert werden sollen. Zwar ist Papier erlaubt, doch elektronische Systeme bieten mehr Sicherheit und Effizienz.
Die elektronische Zeiterfassungspflicht verlangt, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden – idealerweise automatisiert und fälschungssicher. Das gilt besonders für Branchen mit hohem Risiko wie das Baugewerbe.
Eine digitale Zeiterfassung im Handwerk spart Zeit, reduziert Fehler und erleichtert die Lohnabrechnung. Zudem erfüllt sie die gesetzlichen Vorgaben und schützt vor rechtlichen Konsequenzen.