Wegezeitentschädigung am Bau – Das gilt seit 2025

Baustellen liegen oft weit entfernt – für deine Mitarbeitenden bedeutet das zusätzliche Fahrzeiten. Seit 2023 regelt der Tarifvertrag eine einheitliche Wegezeitentschädigung im Bauhauptgewerbe. 2024 wurden die Pauschalen erhöht. Hier erfährst du, was jetzt gilt.

Wegezeitentschädigung am Bau: Das Wichtigste für 2025 in Kürze

  • Die Wegstreckenentschädigung am Bau (auch Wegezeitentschädigung genannt) kompensiert Arbeitnehmer für Fahrten von zu Hause oder dem Betrieb zu weit entfernten Baustellen.
  • Diese Fahrten sind beruflich bedingt und häufig zeitaufwendig, werden aber in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet.
  • Meist erfolgt der Transport mit Firmenfahrzeugen oder Sammeltransporten, nicht mit dem privaten PKW – daher ist keine steuerliche Geltendmachung möglich.
  • Die Wegezeitentschädigung im Bau ist auch 2025 nicht steuerfrei – sie gilt als Einkommen und muss versteuert werden.
  • Wie hoch die Wegezeitentschädigung am Bau ist, richtet sich nach der Berechnung der Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle.

Definition: Was ist die Wegstreckenentschädigung am Bau?

Mit der Wegstreckenentschädigung am Bau, auch Wegezeitentschädigung genannt, werden Arbeitnehmern die Fahrten von zu Hause oder dem Betrieb zur weiter entfernten Baustelle abgegolten. Denn für Arbeitnehmer bedeuten diese Fahrten oft lange Strecken, die ausschließlich beruflich bedingt sind – und damit mehr Zeitaufwand ohne tatsächliche Arbeitszeit.

 

Die Fahrten zur Baustelle erfolgen meist nicht mit dem eigenen Pkw, sondern im Firmenfahrzeug oder Sammeltransport und sind deshalb steuerlich nicht absetzbar. Die Fahrzeit wird von vielen Arbeitgebern nicht als Arbeitszeit gewertet.

 

Die Wegezeitentschädigung für Mitarbeiter am Bau soll 2025 weiterhin diesen zusätzlichen Aufwand finanziell ausgleichen. Ihre Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle.

Wegezeitentschädigung am Bau: Berechnung

Je weiter die Anreise zur Arbeit, desto höher fällt die Wegezeitenschädigung für das Bauhauptgewerbe auch 2025 aus. Die Wegstreckenentschädigung differenziert klar Fahrten zum Bau mit und ohne tägliche Heimfahrt.

Wegezeitentschädigung am Bau 2025 mit täglicher Heimfahrt

  • Bis 50 km: 7 Euro.
  • 51–75 km: 8 Euro.
  • Über 75 km: 9 Euro.

Wegezeitentschädigung am Bau 2025 ohne tägliche Heimfahrt

  • Höhere Wegezeitentschädigung: Zwischen 9–39 Euro pro Fahrt.

Bei Baustellen ohne tägliche Heimfahrt gilt: Die Wegezeitentschädigung gibt’s nur für An- und Abreise – also für max. 2 Fahrten pro Woche.

  • ZUSÄTZLICH: Bei über 500 Kilometer Entfernung steht Arbeitnehmern nach 4 Wochen ein freier bezahlter Tag zu. Diese Regelung gilt zusätzlich zu der regulären Wegezeitentschädigung für Bau-Mitarbeiter, die bei einer Entfernung von über 500 Kilometern 39 Euro beträgt.

Entsprechend der Entfernung der Baustelle vom Betrieb beträgt die Entschädigung:

über 75 km 9,00 EUR
über 200 km 18,00 EUR
über 300 km 27,00 EUR
über 400 km 39,00 EUR

Beispiel

Wer Montags zur Baustelle und Freitags zurück nach Hause fährt, erhält in der Regel zwischen 18 und 78 Euro.

Beispiel für eine Wegezeitenschädigung am Bau: Berechnung 2025

Max arbeitet bei einer Baufirma in München. Er wird für ein Projekt auf einer Baustelle in Augsburg eingesetzt. Die einfache Entfernung zwischen dem Betrieb und der Baustelle beträgt 86 km. Max fährt jeden Tag mit dem Firmenbus zur Baustelle und am Abend wieder zurück.

 

Da die Entfernung über 75 km liegt und er täglich heimfährt, hat Max Anspruch auf eine Wegezeitentschädigung von 9 Euro pro Arbeitstag (Stand 2024).

 

Rechnung:

 

20 Arbeitstage im Monat × 9 Euro = 180 Euro Wegzeitentschädigung für den Bau-Mitarbeiter im Monat – nicht steuerfrei ausbezahlt. Diese Zahlung kommt zusätzlich zum Lohn und wird nicht als Arbeitszeit gewertet.

Wegezeitentschädigung am Bau: Berechnung per Software einfach umsetzen

Die reine Zeiterfassung reicht heute nicht mehr, um den Baulohn korrekt zu berechnen. Mit dem Baulohn-Modul von 123erfasst erledigst du Lohnabrechnungen automatisiert und einfach – dank voreingestellter Angaben zur Wegstrecke.

Wegestreckenentschädigung am Bau mit 123erfasst

Du nutzt bereits die mobile Zeiterfassung von 123erfasst? Dann kennst du die Vorteile:

  • Fehlerfreie Arbeitszeiterfassungohne Stundenzettel.
  • Offline-Modus, wenn kein Internet verfügbar ist.
  • Echtzeit-Datenzugriff, jederzeit und überall.

Jetzt wird es noch einfacher: Mit dem Baulohnmodul kannst du auch die Wegezeitentschädigung am Bau unkompliziert berechnen.

So funktioniert’s:

  1. Bedingungen prüfen:
    Die App erkennt automatisch, ob ein Mitarbeiter Anspruch auf Entschädigung hat.
  2. Kilometer erfassen:
    Mithilfe von Zonen, die den tariflichen Kilometerstufen entsprechen, berechnet die Software die Entschädigung – einfach durch die Eingabe der Projektentfernung.

Das Beste: Die Berechnung läuft komplett automatisiert, ohne dass Mitarbeiter diese manuell prüfen müssen. Einmal die Projektentfernungen definieren und die Software erledigt den Rest!

Mitarbeiter der Prange GmbH schaut auf sein Handy

Mit 123erfasst ist die Erfassung von Arbeitswegen einfach und schnell.

Icon showing a check mark, representing the action of confirming or completing a task.

Übrigens: Du bist überaus zufrieden mit deinen Mitarbeitern und möchtest ihnen etwas zurückgeben? Manche Bauunternehmen setzen sich bewusst von der Branche ab und berechnen die gesamte Strecke als Arbeitszeit. Du kannst die Einstellung ganz einfach und projektindividuell vornehmen.

Die Vorteile einer Software für Baulohn auf einen Blick

Mit einer automatisierten digitalen Zeiterfassung und Berechnung des Baulohns bringst du mehr Effizienz in dein Bauunternehmen. Gleichzeitig stellst du sicher, dass du die tariflichen Anforderungen umsetzt.

  • Das Regelwerk ist an die aktuellen Anforderungen angepasst, es läuft danach automatisch. Natürlich kannst du jederzeit kontrollieren oder manuell anpassen.
  • Die Lohnberechnung und -auszahlung läuft reibungslos und die Gesetzesänderung greift nicht in dein Tagesgeschehen ein.
  • Du bindest keine weiteren Kapazitäten in deiner Buchhaltung.
  • Die Software minimiert Fehler.
  • Deine Mitarbeiter sind weiterhin zufrieden, weil die Lohnauszahlung auch unter der neuen Regelung ohne Fehler und Verzug klappt.
  • Alle Berechnungen sind klar und nachvollziehbar, sowohl für die Buchhaltung als auch für deine Angestellten.

Fazit:

Eine integrierte Software für die Zeiterfassung und den Baulohn entlastet dein Bauunternehmen. Deine Mitarbeiter sind zufrieden, der Ablauf läuft stressfrei und die Gesetzesänderungen können von Anfang an sehr einfach umgesetzt werden. So wird die Änderung in der Berechnung der Wegezeitentschädigung für den Bau durch sinnvolle Digitalisierung schnell und einfach umgesetzt.

Häufig gestellte Fragen zu Wegezeitentschädigung am Bau – 2025

Die Wegezeitentschädigung im Baugewerbe ist eine tariflich geregelte Pauschale, die den zeitlichen Mehraufwand für Fahrten zur Baustelle ausgleicht. Sie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt und gilt als Bruttoeinkommen und muss somit als Einkommen versteuert werden.

Im Jahr 2025 gelten weiterhin die Pauschalen aus dem Tarifvertrag Bau: Beschäftigte erhalten – je nach Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle – bis zu 9 Euro Wegezeitentschädigung pro Arbeitstag. Die Regelung betrifft gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Poliere und Azubis mit wechselnden Baustellen.

Die Wegezeitentschädigung erfolgt im Bau nach folgender Berechnung: Ist eine tägliche Heimfahrt möglich, gelten folgende Pauschalen:

  • 7 Euro bei bis zu 50 km Entfernung zur Baustelle
  • 8 Euro bei 51 bis 75 km
  • 9 Euro bei mehr als 75 km

Ist keine tägliche Heimfahrt möglich, gibt es 9 bis 39 Euro pro Fahrt – allerdings für maximal zwei Entschädigungen pro Woche (für An- und Abreise). Liegt die Baustelle über 500 km entfernt, erhält der Arbeitnehmer zusätzlich einen Tag Freistellung pro vier Wochen.

Die Wegezeitentschädigung ist im Bau nicht steuerfrei. Sie gilt als Einkommen und muss dementsprechend versteuert werden.

Bildnachweise: 123erfasst/Timo Lutz Werbefotografie

Maurice Stelljes, 123sales

Ein Beitrag von

Maurice Stelljes

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