Beim KI-Gesetz in Deutschland hat sich 2026 einiges bewegt. Der EU AI Act gilt inzwischen allgemein, seit Juli 2026 kommt ein eigenes deutsches Gesetz dazu. Gleichzeitig hat die EU Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten verschoben. Für Bauunternehmen heißt das: Ein Teil der Vorgaben ist längst verbindlich, ein anderer hat noch Zeit. Hier bekommst du den Überblick, welche Fristen gelten und welche Pflichten dein Betrieb jetzt erfüllen muss.
KI-Gesetz Deutschland – das Wichtigste in Kürze:
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Seit 2026 gelten zwei Regelwerke parallel: Die EU-KI-Verordnung (EU AI Act) legt fest, welche Pflichten du erfüllen musst, das deutsche KI-MIG regelt Zuständigkeiten und Bußgelder.
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Zentrale Anlaufstelle ist die Bundesnetzagentur. Sie unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland.
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Der EU AI Act stuft KI-Anwendungen nach Risiko ein, von minimalem bis zu inakzeptablem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Vorgaben für deinen Betrieb.
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Betroffen ist jedes Bauunternehmen, das KI geschäftlich einsetzt, unabhängig von der Größe. Entscheidend ist nicht allein die Technik, sondern der Verwendungszweck.
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Verbote, KI-Kompetenzpflicht und Transparenzpflichten gelten bereits, hier musst du jetzt handeln. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in regulierten Produkten sogar auf den 2. August 2028.
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Bei Verstößen drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Der erste Schritt: alle eingesetzten KI-Systeme erfassen, nach Risikostufe einordnen und verbotene Anwendungen sofort abstellen.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz der Europäischen Union, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz einheitlich regelt. Das KI-Gesetz setzt da an, wo Auswirkungen auf Menschen, Entscheidungen oder betriebliche Prozesse entstehen und sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz. Dafür teilt die Verordnung KI-Anwendungen in verschiedene Risikostufen ein: von geringem Risiko bis hin zu sogenannter Hochrisiko-KI.
Je nachdem, wie kritisch eine Anwendung ist, gelten unterschiedlich strenge Vorgaben. Für Bauunternehmen wird das vor allem dann relevant, wenn KI künftig etwa bei Personalprozessen, Sicherheitsbewertungen, Dokumentationen oder automatisierten Entscheidungen zum Einsatz kommt.
In Deutschland gilt der EU AI Act unmittelbar, weil er eine EU-Verordnung ist und nicht erst noch in nationales Recht „umgesetzt“ werden muss, wie eine Richtlinie. Das KI-Gesetz ist bereits seit 2024 in Kraft, die Schonfrist endet in diesem Jahr.
Nach welchen Risikostufen wird im EU AI Act unterschieden?
Der EU AI Act arbeitet mit einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet im Kern vier Stufen, bei denen mit steigendem Risiko auch die regulatorischen Anforderungen zunehmen. Für Bauunternehmen ist diese Einordnung wichtig, weil sich daraus ableitet, ob nur Transparenzpflichten greifen oder deutlich strengere Vorgaben erfüllt werden müssen.
KI-Risiko-Stufen im EU AI Act:
- Minimales Risiko, dazu zählen viele alltägliche KI-Anwendungen ohne spezifische Zusatzpflichten nach dem AI Act.
- Begrenztes Risiko, dazu gehören etwa Chatbots oder generative Systeme, bei denen vor allem Transparenzpflichten gelten.
- Hohes Risiko, darunter fallen KI-Systeme mit möglichen Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, etwa in sensiblen Bereichen wie Beschäftigung oder kritischer Infrastruktur.
- Inakzeptables Risiko, dazu gehören verbotene Anwendungen wie bestimmte manipulative oder diskriminierende Systeme, etwa Social Scoring.
KI-MIG: das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
Seit dem 29. Juli 2026 gibt es in Deutschland ein eigenes Gesetz zur KI-Verordnung: das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz, kurz KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223). Es schreibt die europäischen Regeln nicht neu, sondern klärt die Fragen, die die EU den Mitgliedstaaten überlassen hat: Wer kontrolliert, wer ist Ansprechpartner, wer führt Bußgeldverfahren und wie fördert der Staat Innovation.
Das solltest du dir merken:
- Die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Bei ihr sitzt das neue Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KoKIVO, das die KI-Expertise des Bundes bündelt und den KI-Service-Desk betreibt.
- Der KI-Service-Desk ist kostenlos und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Dort bekommst du Auskunft zur Einstufung deiner Systeme, zu Dokumentationspflichten und zu Konformitätsbewertungen.
- In regulierten Bereichen bleiben die bekannten Aufsichtsbehörden zuständig, etwa die BaFin im Finanzsektor oder das BSI für IT-Sicherheit.
- Bei KI-Systemen, die mit regulierten Produkten zusammenhängen – für Bauunternehmen vor allem Maschinen – bleiben die etablierten Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig.
- Beschwerden können auch Beschäftigte oder Dritte einlegen. Die Behörde hat echte Eingriffsrechte, bei konkretem Verdacht bis zur Einsicht in den Quellcode.
- Die Bundesnetzagentur muss mindestens ein KI-Reallabor Dort lassen sich neue Anwendungen unter realen Bedingungen testen, ohne sofort das volle Pflichtenprogramm zu erfüllen.
Für die Praxis heißt das: Zwei Regelwerke gelten parallel. Was zu tun ist, steht im KI-Gesetz der EU. Wer nachfragt und sanktioniert, steht im KI-MIG.
KI-Gesetz Deutschland: Alle Fristen im Überblick
Das KI-Gesetz der EU gilt nicht auf einen Schlag. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist im August 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen aber gestaffelt über mehrere Jahre (Art. 113 KI-VO). Wann dein Betrieb was umsetzen muss, hängt also davon ab, welche Art von KI-System im Einsatz ist.
Dieser Zeitplan hat sich im Sommer 2026 noch einmal geändert. Mit dem sogenannten Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die EU mehrere Digitalgesetze überarbeitet, um Unternehmen zu entlasten. Der Teil zur Künstlichen Intelligenz gilt seit dem 27. Juli 2026 und verschiebt vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten.
Dieser Zeitplan gilt aktuell:
| Datum | Was gilt | Für Bauunternehmen heißt das |
| 1. August 2024 | EU AI Act in Kraft, Übergangsfristen starten | noch keine Pflichten |
| 2. Februar 2025 | Verbote (Art. 5 KI-VO) und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) | verbotene Praktiken abstellen und Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen |
| 2. August 2025 | Governance-Struktur, Sanktionsregeln (Art. 99), Pflichten für GPAI-Modelle | kein eigener Handlungsbedarf, die Pflichten treffen die Anbieter der großen Modelle |
| 27. Juli 2026 | Digital Omnibus in Kraft (Verordnung (EU) 2026/1744) | mehr Zeit für Hochrisiko-Anwendungen, weicherer Maßstab bei der KI-Kompetenz |
| 29. Juli 2026 | KI-MIG in Kraft – das deutsche Durchführungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 223) | bei Fragen und Beschwerden ist die Bundesnetzagentur deine Adresse |
| 2. August 2026 | allgemeiner Geltungsbeginn der KI-Verordnung, vor allem die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO – verteilt auf Anbieter und Betreiber | beim Chatbot auf den KI-Hinweis achten; KI-Inhalte, die für echt gehalten werden könnten, offenlegen |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren (Art. 111 Abs. 4 KI-VO) | Frist der Tool-Anbieter, nicht deine. Sichtbar kennzeichnen musst du trotzdem. |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für KI‑Systeme, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III als hochriskant eingestuft sind | bis dahin Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Einsatzplanung und Biometrie auf das volle Pflichtenprogramm bringen |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten: als Sicherheitsbauteil oder selbst als Produkt (Art. 6 Abs. 1, Anhang I) | bis dahin Nachweise beim Maschinenhersteller einfordern, die Anbieterpflichten liegen bei ihm |
Welche Bauunternehmen sind vom KI-Gesetz in Deutschland betroffen?
Das Gesetz gilt nicht nur für Softwarehersteller, sondern auch für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, etwa für Angebotskalkulation, Projektsteuerung, Dokumentenprüfung, Personalprozesse oder Sicherheitsanalysen auf der Baustelle.
Besonders relevant wird es, wenn KI Entscheidungen vorbereitet oder beeinflusst, die rechtliche, finanzielle oder personelle Folgen haben. Betroffen sind also nicht nur große Baukonzerne, sondern auch mittelständische Bauunternehmen, Generalunternehmer, Ingenieur- und Planungsbüros sowie ausführende Betriebe, sobald sie KI-gestützte Tools im Arbeitsalltag verwenden. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als die konkrete Nutzung der KI.
Jedes Unternehmen, das KI entwickelt, bereitstellt, importiert oder in der Europäischen Union geschäftlich einsetzt muss die Regeln des KI-Gesetzes einhalten – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Welche Pflichten des KI-Gesetzes müssen Bauunternehmen 2026 einhalten?
Seit 2026 reicht es für Bauunternehmen nicht mehr aus, KI einfach nur zu nutzen, sondern es muss geprüft werden, in welche Risikoklasse die eingesetzten Anwendungen fallen und, welche Anforderungen sich daraus ergeben. Wenn du KI zum Beispiel für Personalentscheidungen, Sicherheitsbewertungen, Dokumentenprüfung oder andere sensible Prozesse einsetzt, können je nach Anwendungsfall umfangreiche Vorschriften greifen. Auch wenn die Software von einem externen Anbieter stammt, bleibt dein Unternehmen mitverantwortlich.
Wichtig ist die zeitliche Trennung: Ein Teil der Pflichten ist längst verbindlich, der andere greift erst mit dem Hochrisiko-Paket.
Das gilt bereits:
- Prüfung, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden und wie sie nach dem EU AI Act einzuordnen sind. Verbotene Praktiken nach Art. 5 abstellen.
- Dokumentation der eingesetzten Systeme und ihrer konkreten Nutzung im Unternehmen.
- Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, passend zu Vorkenntnissen und Einsatzbereich. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss dein Betrieb nicht garantieren.
- Transparenzpflichten einhalten, wenn KI-Inhalte veröffentlicht werden oder Menschen direkt mit einer KI interagieren.
Das gilt ab Dezember 2027, wenn dein Betrieb Hochrisiko-KI einsetzt:
- Kontrolle, ob bei sensiblen oder risikoreichen Anwendungen eine menschliche Aufsicht gewährleistet ist.
- Prüfung externer Anbieter und Anforderung von Nachweisen, Dokumentationen und Compliance-Informationen.
- Einführung interner Prozesse, damit Risiken erkannt, bewertet und laufend überwacht werden können.
Transparenzpflichten bedeuten, dass für Mitarbeitende nachvollziehbar sein muss, wann sie mit KI arbeiten und wann Inhalte KI-gestützt erstellt wurden. So wird sichergestellt, dass Ergebnisse richtig eingeordnet, kritisch geprüft und verantwortungsvoll im Arbeitsalltag genutzt werden.
Wichtig: Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die Bußgeldrahmen stehen in Art. 99 KI-VO:
- Verbotene Praktiken (Art. 5): bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Verstöße gegen Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Falsche Auskünfte gegenüber der Behörde: bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Maßgeblich ist grundsätzlich der höhere der beiden Werte. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die Ausnahme: Hier greift bei allen drei Stufen der niedrigere Betrag. Der Digital Omnibus hat diese Deckelung auf kleine Midcap-Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten ausgeweitet, dort allerdings nur für die beiden unteren Stufen – bei verbotenen Praktiken bleibt es für sie beim höheren Betrag. Das KI-MIG ergänzt eigene Bußgeldtatbestände mit bis zu 50.000 Euro, etwa bei Verstößen gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten.
Welche Anwendungsfälle sind auf der Baustelle oder im Büro vom KI-Gesetz betroffen?
Ob eine Anwendung unter das KI-Gesetz fällt, entscheidet nicht allein die Technik, sondern vor allem der Verwendungszweck. Die Tabelle ordnet typische Anwendungsfälle aus dem Baualltag ein und nennt jeweils die Rechtsgrundlage.
| Bereich | Typischer Anwendungsbereich im Bauunternehmen | Fällt unter den EU AI Act? | Einordnung nach AI Act | Warum relevant |
| Baustelle | KI-gestützte Videoanalyse zur Überwachung von Beschäftigten, z. B. Verhalten, Leistung, Sicherheitsverstöße | Ja | Häufig Hochrisiko, wenn Leistung oder Verhalten von Beschäftigten überwacht oder bewertet wird | Anhang III erfasst KI zur Überwachung und Bewertung von Arbeitnehmern ausdrücklich. |
| Baustelle | Identifizierung von Personen aus Kamerabildern | Ja | Hochrisiko im Bereich Biometrie | Biometrische Fernidentifizierung und biometrische Kategorisierung sind in Anhang III ausdrücklich genannt. |
| Baustelle | Gesichtserkennung zur Zutrittskontrolle | Ja | Kein Hochrisiko, solange nur verifiziert wird | Anhang III Nr. 1 a) nimmt die biometrische Verifizierung aus, deren einziger Zweck die Bestätigung einer behaupteten Identität ist. |
| Baustelle | Emotionserkennung bei Beschäftigten, z. B. Stimmungs- oder Stressanalyse | Ja | Verboten (Art. 5 Abs. 1 f) | Am Arbeitsplatz darf KI keine Emotionen von Beschäftigten ableiten. Ausnahmen sind eng begrenzt auf medizinische und Sicherheitsgründe. |
| Baustelle | Müdigkeitserkennung bei Fahrern und Maschinenführern | Ja | Hochrisiko, wenn als Sicherheitsbauteil verbaut (Anhang I) | Nach Erwägungsgrund 18 der KI-VO fallen körperliche Zustände nicht unter das Verbot, Ermüdungserkennung bei Kraftfahrern ist dort ausdrücklich genannt. |
| Baustelle | KI in autonomen oder teilautonomen Baumaschinen als Sicherheitskomponente | Ja | Potenziell Hochrisiko nach Anhang I | KI ist hochriskant, wenn sie Teil eines regulierten Produkts oder Sicherheitsbauteil ist und eine Konformitätsbewertung erforderlich ist, etwa im Maschinenrecht. |
| Baustelle | KI zur Baustellensicherheit, z. B. automatische Gefahrenerkennung in sicherheitskritischen Prozessen | Oft ja | Je nach Ausgestaltung Hochrisiko, besonders bei Sicherheitsbauteilen oder Beschäftigtenüberwachung | Relevant wird es, wenn Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitnehmermanagement betroffen sind. |
| Baustelle | KI-Auswertung von Drohnenbildern zur Mängel- oder Fortschrittserkennung ohne Personenbezug | Möglich, aber nicht automatisch Hochrisiko | Meist nicht Hochrisiko, sofern nur vorbereitende oder unterstützende Analyse ohne erhebliches Risiko erfolgt | Die Bundesnetzagentur nennt Ausnahmen für enge verfahrenstechnische oder vorbereitende Aufgaben ohne erhebliches Risiko. |
| Baustelle | Materialfluss-, Logistik- oder Bauablaufoptimierung ohne Personalbewertung | Ja, wenn es ein KI-System ist | Meist kein Hochrisiko, eher allgemeine oder begrenzte Pflichten | Solche Systeme können unter den AI Act fallen, sind aber nicht automatisch in den sensiblen Hochrisiko-Bereichen. |
| Baustelle | KI für Straßen-, Energie-, Wasser- oder andere KRITIS-nahe Infrastruktursteuerung | Ja | Hochrisiko im Bereich kritische Infrastruktur | Anhang III nennt KI als Sicherheitskomponente bei Betrieb und Verwaltung kritischer Infrastrukturen ausdrücklich. |
| Büro | KI zur Bewerberauswahl, CV-Screening oder Ranking von Kandidaten | Ja | Hochrisiko im Personalmanagement | Einstellung, Auswahl, Analyse und Filterung von Bewerbungen sind in Anhang III ausdrücklich erfasst. |
| Büro | KI zur Einsatzplanung, Schichtzuweisung oder Aufgabenverteilung nach individuellen Merkmalen | Ja | Hochrisiko im Arbeitnehmermanagement | Auch Systeme, die Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Eigenschaften zuweisen, sind erfasst. |
| Büro | KI zur Leistungsbewertung von Bauleitern, Polieren oder gewerblichen Mitarbeitern | Ja | Hochrisiko im Arbeitnehmermanagement | Die Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten von Beschäftigten ist ausdrücklich genannt. |
| Büro | KI-gestützte Bonitätsprüfung von Privatpersonen, z. B. bei Ratenmodellen oder Finanzierung | Ja | Hochrisiko bei wesentlichen privaten Dienstleistungen | Die Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ist in Anhang III erfasst. |
| Büro | KI-Chatbot für Kundenservice oder Website-Anfragen | Ja | Meist begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten | Solche Systeme sind typischerweise keine Hochrisiko-KI, aber Nutzer müssen über die KI-Interaktion informiert werden. |
| Büro | Generative KI für E-Mails, Protokolle, Texte oder Angebotsentwürfe | Ja | Meist kein Hochrisiko; je nach Einsatz Transparenz- und Organisationspflichten | Reine Office-Unterstützung fällt nicht automatisch in Anhang III, bleibt aber vom AI Act erfasst, wenn es sich um ein KI-System handelt. |
| Büro | KI-Analyse von Verträgen oder Nachträgen als Unterstützung für Juristen oder Projektteams | Ja | Meist kein Hochrisiko in privaten Unternehmen, solange keine justizielle Entscheidung unterstützt wird | Der Hochrisikobereich Rechtspflege betrifft vor allem Justizbehörden, nicht die normale interne Vertragsprüfung im Bauunternehmen. |
| Büro | KI-gestützte Schulungs- oder Prüfungsbewertung in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung | Ja | Kann Hochrisiko sein, wenn Zugang, Zuweisung oder Bewertung in beruflicher Bildung betroffen sind | Anhang III erfasst auch berufliche Bildung, etwa Bewertung von Lernergebnissen oder Zuweisung. |
KI-Gesetz Deutschland: Handlungsempfehlungen für Bauunternehmen
Dein Betrieb braucht noch Orientierung, welche nächsten Schritte für eine konforme KI-Nutzung notwendig sind? Folgende Handlungsempfehlungen können euch bei der Einhaltung helfen.
- Alle eingesetzten KI-Systeme im Unternehmen erfassen, getrennt nach Baustelle, Büro, HR, Kundenkommunikation und Maschinenbezug.
- Für jedes System die Rolle klären: Nutzt dein Unternehmen die KI nur als Betreiber, passt es sie an oder stellt es sie selbst bereit.
- Eine interne KI-Verantwortlichkeit festlegen, zum Beispiel über Compliance, IT, Datenschutz und Fachbereich gemeinsam.
- Jedes KI-System nach Risikostufe einordnen: verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko oder sonstiger Einsatz. Verbotene Anwendungen sofort abstellen.
- Besonders prüfen, ob Anwendungen in sensible Felder fallen, etwa Arbeitnehmerüberwachung, Bewerberauswahl, biometrische Erkennung oder sicherheitskritische Maschinen.
- Für Baustellenanwendungen dokumentieren, ob die KI nur unterstützt oder ob Fehlfunktionen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken auslösen können.
- Schatten-KI identifizieren, also nicht freigegebene Tools, die Mitarbeitende für Berichte, Bilder, E-Mails oder Auswertungen verwenden.
- Für Hochrisiko-KI ein belastbares Risikomanagement aufsetzen.
- Schulungen zur KI-Kompetenz für alle relevanten Mitarbeitenden durchführen, etwa für Bauleitung, HR, Einkauf, Marketing und IT.
- Interne Leitlinien zur zulässigen KI-Nutzung veröffentlichen, etwa zu personenbezogenen Daten, vertraulichen Projektinformationen und Freigabeprozessen.
- Transparenzpflichten für Chatbots, KI-Interaktionen und bestimmte KI-generierte Inhalte prüfen und in Kommunikationsprozesse einbauen.
- Deepfakes oder täuschend echte KI-Inhalte klar kennzeichnen und vorhandene Kennzeichnungen nicht entfernen.
- KI-Einsätze regelmäßig überprüfen, vor allem bei HR, Sicherheit, Videoanalyse, Drohnen und Kundenkommunikation.
Fazit zum KI-Gesetz ab 2026
Beim KI-Gesetz in Deutschland gelten inzwischen zwei Regelwerke parallel: Die KI-Verordnung der EU regelt die Pflichten, das deutsche KI-MIG die Zuständigkeiten und die Bußgelder. Transparenz, KI-Kompetenz und die Verbote sind bereits verbindlich. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme wie Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung bleibt bis zum 2. Dezember 2027 Zeit, für KI als Sicherheitsbauteil in Maschinen bis zum 2. August 2028.
Wer frühzeitig prüft, welche Anwendungen im Betrieb eingesetzt werden, Risiken richtig einordnet und transparente Prozesse schafft, legt die Grundlage für rechtssichere Abläufe und vermeidet unnötige Bußgelder.
Gleichzeitig bietet die Umsetzung des EU AI Act die Chance, KI im Bauwesen klar zu strukturieren und verantwortungsvoll einzusetzen. 123erfasst unterstützt dabei mit praxisnahen digitalen Lösungen, die Bauunternehmen helfen, Prozesse nachvollziehbar zu organisieren und damit mehr Sicherheit im täglichen Einsatz zu schaffen.
So wird aus einer gesetzlichen Pflicht kein reines Compliance-Thema, sondern ein echter Schritt in Richtung moderner, sicherer und zukunftsfähiger Baupraxis.
Vorsprung durch die Nemetschek Gruppe
Als Teil der Nemetschek Group steht 123erfasst für digitale Lösungen, die auf Sicherheit, Verlässlichkeit und praxisnahe Umsetzung ausgelegt sind. So profitieren Kunden von einem Umfeld, das Softwareentwicklung und Verantwortung für sichere Prozesse zusammendenkt.
Fotonachweis: Stock Adobe











