Am 02. August 2026 endet die Schonfrist für das KI-Gesetz in Deutschland: Unternehmen sind ab diesem Stichtag verpflichtet, die verschärften Pflichten und Auflagen umzusetzen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder, die durch die richtige Vorbereitung verhindert werden können. Das Gesetz basiert auf dem auf europäischer Ebene beschlossenen EU AI Act, der bereits 2024 in Kraft getreten ist. Die Verordnung gibt ab August unter anderem strenge Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme sowie die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor. In diesem Blog fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die Betriebe bei der Umsetzung zu beachten haben.

KI-Gesetz – das Wichtigste in Kürze:

  • Ab August 2026 müssen die Pflichten des KI-Gesetzes (EU AI Act) verbindlich umgesetzt werden.

  • Betroffen sind alle Betriebe, die KI im Büro, auf der Baustelle oder in Personalprozessen einsetzen.

  • Entscheidend ist die richtige Einordnung der KI-Systeme nach ihrem Risiko.

  • Für Hochrisiko-Anwendungen gelten besonders strenge Pflichten bei Dokumentation, Transparenz und Kontrolle.

  • Unternehmen sollten ihre KI-Nutzung jetzt prüfen, interne Regeln festlegen und Mitarbeitende schulen.

  • Wer früh handelt, schafft rechtssichere Prozesse und reduziert das Risiko von Bußgeldern.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz der Europäischen Union, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz einheitlich regelt. Das KI-Gesetz setzt da an, wo Auswirkungen auf Menschen, Entscheidungen oder betriebliche Prozesse entstehen und dient für mehr Sicherheit und Transparenz. Dafür teilt die Verordnung KI-Anwendungen in verschiedene Risikostufen ein: von geringem Risiko bis hin zu sogenannter Hochrisiko-KI.

 

Je nachdem, wie kritisch eine Anwendung ist, gelten unterschiedlich strenge Vorgaben. Für Bauunternehmen wird das vor allem dann relevant, wenn KI künftig etwa bei Personalprozessen, Sicherheitsbewertungen, Dokumentationen oder automatisierten Entscheidungen zum Einsatz kommt.

In Deutschland gilt der EU AI Act unmittelbar, weil er eine EU-Verordnung ist und nicht erst noch in nationales Recht „umgesetzt“ werden muss, wie eine Richtlinie. Das KI-Gesetz ist bereits seit 2024 in Kraft, die Schonfrist endet in diesem Jahr.

Nach welchen Risikostufen wird im EU AI Act unterschieden?

Der EU AI Act arbeitet mit einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet im Kern vier Stufen, bei denen mit steigendem Risiko auch die regulatorischen Anforderungen zunehmen. Für Bauunternehmen ist diese Einordnung wichtig, weil sich daraus ableitet, ob nur Transparenzpflichten greifen oder deutlich strengere Vorgaben erfüllt werden müssen.

 

KI-Risiko-Stufen im EU AI Act:

  • Minimales Risiko, dazu zählen viele alltägliche KI-Anwendungen ohne spezifische Zusatzpflichten nach dem AI Act.
  • Begrenztes Risiko, dazu gehören etwa Chatbots oder generative Systeme, bei denen vor allem Transparenzpflichten gelten.
  • Hohes Risiko, darunter fallen KI-Systeme mit möglichen Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte, etwa in sensiblen Bereichen wie Beschäftigung oder kritischer Infrastruktur.
  • Inakzeptables Risiko, dazu gehören verbotene Anwendungen wie bestimmte manipulative oder diskriminierende Systeme, etwa Social Scoring.

Welche Bauunternehmen sind vom KI-Gesetz in Deutschland betroffen?

Das Gesetz gilt nicht nur für Softwarehersteller, sondern auch für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, etwa für Angebotskalkulation, Projektsteuerung, Dokumentenprüfung, Personalprozesse oder Sicherheitsanalysen auf der Baustelle.

 

Besonders relevant wird es, wenn KI Entscheidungen vorbereitet oder beeinflusst, die rechtliche, finanzielle oder personelle Folgen haben. Betroffen sind also nicht nur große Baukonzerne, sondern auch mittelständische Bauunternehmen, Generalunternehmer, Ingenieur- und Planungsbüros sowie ausführende Betriebe, sobald sie KI-gestützte Tools im Arbeitsalltag verwenden. Entscheidend ist weniger die Unternehmensgröße als die konkrete Nutzung der KI.

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Jedes Unternehmen, das KI entwickelt, bereitstellt, importiert oder in der Europäischen Union geschäftlich einsetzt muss die Regeln des KI-Gesetzes einhalten – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Pflichten des KI-Gesetzes müssen Bauunternehmen ab 2026 einhalten?

Ab 2026 reicht es für Bauunternehmen nicht mehr aus, KI einfach nur zu nutzen, sondern es muss geprüft werden, in welche Risikoklasse die eingesetzten Anwendungen fallen und, welche Anforderungen sich daraus ergeben. Wenn Du KI zum Beispiel für Personalentscheidungen, Sicherheitsbewertungen, Dokumentenprüfung oder andere sensible Prozesse einsetzt, können je nach Anwendungsfall umfangreiche Pflichten greifen. Auch wenn die Software von einem externen Anbieter stammt, bleibt dein Unternehmen mitverantwortlich, den Einsatz sorgfältig zu prüfen, Mitarbeitende zu schulen und die KI rechtskonform in den Arbeitsalltag einzubinden.

Pflichten des KI-Gesetzes ab 2026

  • Prüfung, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden und wie sie nach dem EU AI Act einzuordnen sind.
  • Dokumentation der eingesetzten Systeme und ihrer konkreten Nutzung im Unternehmen.
  • Sicherstellung, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenz verfügen und die Systeme sachgerecht nutzen können.
  • Kontrolle, ob bei sensiblen oder risikoreichen Anwendungen eine menschliche Aufsicht gewährleistet ist.
  • Einhaltung von Transparenzpflichten, wenn KI-Inhalte erzeugt, Entscheidungen vorbereitet oder erkennbar in Prozesse eingreift.
  • Prüfung externer Anbieter und Anforderung von Nachweisen, Dokumentationen und Compliance-Informationen.
  • Einführung interner Prozesse, damit Risiken erkannt, bewertet und laufend überwacht werden können.

Transparenzpflichten bedeuten, dass für Mitarbeitende nachvollziehbar sein muss, wann sie mit KI arbeiten und wann Inhalte KI-gestützt erstellt wurden. So wird sichergestellt, dass Ergebnisse richtig eingeordnet, kritisch geprüft und verantwortungsvoll im Arbeitsalltag genutzt werden.

Welche Anwendungsfälle sind auf der Baustelle oder im Büro vom KI-Gesetz betroffen?

Zur Übersicht haben wir dir hier einmal eine Tabelle mit den Anwendungsfällen von KI-Systemen erstellt, aus der du entnehmen kannst, wann das KI-Gesetz greift.

Bereich Typischer Anwendungsbereich im Bauunternehmen Fällt unter den EU AI Act? Einordnung nach AI Act Warum relevant
Baustelle KI-gestützte Videoanalyse zur Überwachung von Beschäftigten, z. B. Verhalten, Leistung, Sicherheitsverstöße Ja Häufig Hochrisiko, wenn Leistung oder Verhalten von Beschäftigten überwacht oder bewertet wird Anhang III erfasst KI zur Überwachung und Bewertung von Arbeitnehmern ausdrücklich.
Baustelle Gesichtserkennung zur Zutrittskontrolle oder Personenidentifikation Ja Biometrie; je nach Einsatz hochsensibel, teils Hochrisiko Biometrische Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung und Emotionserkennung sind in Anhang III genannt.
Baustelle Emotionserkennung oder Müdigkeitsanalyse bei Fahrern/Maschinenführern Ja Hochrisiko im Bereich Biometrie Emotionserkennung ist in Anhang III ausdrücklich aufgeführt.
Baustelle KI in autonomen oder teilautonomen Baumaschinen als Sicherheitskomponente Ja Potenziell Hochrisiko nach Anhang I KI ist hochriskant, wenn sie Teil eines regulierten Produkts oder Sicherheitsbauteil ist und eine Konformitätsbewertung erforderlich ist, etwa im Maschinenrecht.
Baustelle KI zur Baustellensicherheit, z. B. automatische Gefahrenerkennung in sicherheitskritischen Prozessen Oft ja Je nach Ausgestaltung Hochrisiko, besonders bei Sicherheitsbauteilen oder Beschäftigtenüberwachung Relevant wird es, wenn Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitnehmermanagement betroffen sind.
Baustelle KI-Auswertung von Drohnenbildern zur Mängel- oder Fortschrittserkennung ohne Personenbezug Möglich, aber nicht automatisch Hochrisiko Meist nicht Hochrisiko, sofern nur vorbereitende oder unterstützende Analyse ohne erhebliches Risiko erfolgt Die Bundesnetzagentur nennt Ausnahmen für enge verfahrenstechnische oder vorbereitende Aufgaben ohne erhebliches Risiko.
Baustelle Materialfluss-, Logistik- oder Bauablaufoptimierung ohne Personalbewertung Ja, wenn es ein KI-System ist Meist kein Hochrisiko, eher allgemeine oder begrenzte Pflichten Solche Systeme können unter den AI Act fallen, sind aber nicht automatisch in den sensiblen Hochrisiko-Bereichen.
Baustelle KI für Straßen-, Energie-, Wasser- oder andere KRITIS-nahe Infrastruktursteuerung Ja Hochrisiko im Bereich kritische Infrastruktur Anhang III nennt KI als Sicherheitskomponente bei Betrieb und Verwaltung kritischer Infrastrukturen ausdrücklich.
Büro KI zur Bewerberauswahl, CV-Screening oder Ranking von Kandidaten Ja Hochrisiko im Personalmanagement Einstellung, Auswahl, Analyse und Filterung von Bewerbungen sind in Anhang III ausdrücklich erfasst.
Büro KI zur Einsatzplanung, Schichtzuweisung oder Aufgabenverteilung nach individuellen Merkmalen Ja Hochrisiko im Arbeitnehmermanagement Auch Systeme, die Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Eigenschaften zuweisen, sind erfasst.
Büro KI zur Leistungsbewertung von Bauleitern, Polieren oder gewerblichen Mitarbeitern Ja Hochrisiko im Arbeitnehmermanagement Die Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten von Beschäftigten ist ausdrücklich genannt.
Büro KI-gestützte Bonitätsprüfung von Privatpersonen, z. B. bei Ratenmodellen oder Finanzierung Ja Hochrisiko bei wesentlichen privaten Dienstleistungen Die Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen ist in Anhang III erfasst.
Büro KI-Chatbot für Kundenservice oder Website-Anfragen Ja Meist begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten Solche Systeme sind typischerweise keine Hochrisiko-KI, aber Nutzer müssen über die KI-Interaktion informiert werden.
Büro Generative KI für E-Mails, Protokolle, Texte oder Angebotsentwürfe Ja Meist kein Hochrisiko; je nach Einsatz Transparenz- und Organisationspflichten Reine Office-Unterstützung fällt nicht automatisch in Anhang III, bleibt aber vom AI Act erfasst, wenn es sich um ein KI-System handelt.
Büro KI-Analyse von Verträgen oder Nachträgen als Unterstützung für Juristen oder Projektteams Ja Meist kein Hochrisiko in privaten Unternehmen, solange keine justizielle Entscheidung unterstützt wird Der Hochrisikobereich Rechtspflege betrifft vor allem Justizbehörden, nicht die normale interne Vertragsprüfung im Bauunternehmen.
Büro KI-gestützte Schulungs- oder Prüfungsbewertung in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Ja Kann Hochrisiko sein, wenn Zugang, Zuweisung oder Bewertung in beruflicher Bildung betroffen sind Anhang III erfasst auch berufliche Bildung, etwa Bewertung von Lernergebnissen oder Zuweisung.

KI-Gesetz: Handlungsempfehlungen für Bauunternehmen

Die Schonfrist läuft ab. Wenn dein Bauunternehmen KI-Systeme einsetzt, die unter den EU AI Act fallen, ist jetzt Handlungsbedarf geboten. Ab 02. August 2026 werden Pflichten relevant, die bei Nichtbeachtung teuer werden können. Falls noch nicht passiert, sollte dein Betrieb direkt prüfen, welche Anwendungen auf der Baustelle oder im Büro wirklich als KI im Sinne der Verordnung gelten und ob darunter auch Hochrisiko-Systeme sind.

 

Dein Betrieb braucht noch Orientierung, welche nächsten Schritte für eine konforme KI-Nutzung notwendig sind? Folgende Handlungsempfehlungen können euch bei der Einhaltung helfen.

  • Alle eingesetzten KI-Systeme im Unternehmen erfassen, getrennt nach Baustelle, Büro, HR, Kundenkommunikation und Maschinenbezug.
  • Für jedes System die Rolle klären: Nutzt dein Unternehmen die KI nur als Betreiber, passt es sie an oder stellt es sie selbst bereit.
  • Eine interne KI-Verantwortlichkeit festlegen, zum Beispiel über Compliance, IT, Datenschutz und Fachbereich gemeinsam.
  • Jedes KI-System nach Risikostufe einordnen: verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko oder sonstiger Einsatz.
  • Besonders prüfen, ob Anwendungen in sensible Felder fallen, etwa Arbeitnehmerüberwachung, Bewerberauswahl, biometrische Erkennung oder sicherheitskritische Maschinen.
  • Für Baustellenanwendungen dokumentieren, ob die KI nur unterstützt oder ob Fehlfunktionen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken auslösen können.
  • Schatten-KI identifizieren, also nicht freigegebene Tools, die Mitarbeitende für Berichte, Bilder, E-Mails oder Auswertungen verwenden.
  • Für Hochrisiko-KI ein belastbares Risikomanagement aufsetzen.
  • Schulungen zur KI-Kompetenz für alle relevanten Mitarbeitenden durchführen, etwa für Bauleitung, HR, Einkauf, Marketing und IT.
  • Interne Leitlinien zur zulässigen KI-Nutzung veröffentlichen, etwa zu personenbezogenen Daten, vertraulichen Projektinformationen und Freigabeprozessen.
  • Transparenzpflichten für Chatbots, KI-Interaktionen und bestimmte KI-generierte Inhalte prüfen und in Kommunikationsprozesse einbauen.
  • Deepfakes oder täuschend echte KI-Inhalte klar kennzeichnen und vorhandene Kennzeichnungen nicht entfernen.
  • KI-Einsätze regelmäßig überprüfen, vor allem bei HR, Sicherheit, Videoanalyse, Drohnen und Kundenkommunikation.

Fazit zum KI-Gesetz ab 2026

Die Umsetzung der Pflichten im KI-Gesetz ist für Bauunternehmen ab August 2026 verbindlich und macht einen sorgfältigen, dokumentierten Umgang mit KI-Systemen unverzichtbar. Wer frühzeitig prüft, welche Anwendungen im Betrieb eingesetzt werden, Risiken richtig einordnet und transparente Prozesse schafft, legt die Grundlage für rechtssichere Abläufe und vermeidet unnötige Bußgelder.

 

Gleichzeitig bietet die Umsetzung des EU AI Act die Chance, KI im Bauwesen klar zu strukturieren und verantwortungsvoll einzusetzen. 123erfasst unterstützt dabei mit praxisnahen digitalen Lösungen, die Bauunternehmen helfen, Prozesse nachvollziehbar zu organisieren und damit mehr Sicherheit im täglichen Einsatz zu schaffen.

 

So wird aus einer gesetzlichen Pflicht kein reines Compliance-Thema, sondern ein echter Schritt in Richtung moderner, sicherer und zukunftsfähiger Baupraxis.

Vorsprung durch die Nemetschek Gruppe

Als Teil der Nemetschek Group steht 123erfasst für digitale Lösungen, die auf Sicherheit, Verlässlichkeit und praxisnahe Umsetzung ausgelegt sind. So profitieren Kunden von einem Umfeld, das Softwareentwicklung und Verantwortung für sichere Prozesse zusammendenkt.

Fotonachweis: Stock Adobe

123erfasst: Baustellen-Apps für digitale Lösungen |

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